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Dreistufiges Warnsystem: Ab heute gelten neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg

(red) Karlsruhe – In Baden-Württemberg treten ab sofort strengere Corona-Maßnahmen in Kraft. Mit einem dreistufigen Warnsystem – mit Basisstufe, Warnstufe und Alarmstufe – will die Landesregierung die Corona-Pandemie eindämmen, heißt es in einer Pressemitteilung. Nicht-Geimpfte seien Träger der Pandemie. Die strengeren Corona-Regeln dienten dem Schutz der Gesellschaft, begründet Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) die neue Verordnung.

Ungeimpfte müssen nun mit mehr Einschränkungen zurechtkommen. Die Sieben-Tage-Inzidenz spiele in der neuen Corona-Verordnung nur noch eine untergeordnete Rolle, heißt es in der Mitteilung. Das Land setzt stattdessen ein dreistufiges Warnsystem ein, das sich nach der Belegung der Intensivbetten richtet und der allgemeinen Hospitalisierungsrate oder Hospitalisierungsinzidenz. Diese umfasst sämtliche Klinik-Einweisungen von Covid-19-Patienten – und nicht nur die Belegung der Intensivstationen.

Und so funktioniert das Warnsystem: In Baden-Württemberg gibt es drei Eskalationsstufen. Die erste sogenannte Basisstufe gilt bei niedriger Hospitalisierungsrate, diese liegt aktuell bei 2,25. Hier gelten die 3G-Regeln auch mit Antigen-Schnelltest.

Als zweites folgt die Warnstufe, die landesweit gelten soll, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder acht von 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind (Hospitalisierungsrate bei acht), heißt es in der Pressemitteilung weiter. Ungeimpfte haben dann nur noch mit einem negativen PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen, es gelten aber weiterhin die 3G-Regeln.

Die dritte Stufe ist dann die Alarmstufe und gilt sobald 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die Hospitalisierungsinzidenz bei zwölf liegt. Dann greift die 2G-Regel (Geimpfte und Genesene). Ungeimpfte Personen haben dann keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen – auch nicht mit negativem PCR-Test, heißt es in der Pressemitteilung.
Ausnahmen gäbe es für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, Schwangere und Stillende, für die es erst seit wenigen Tagen eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Sie seien von der PCR-Pflicht und der 2G-Beschränkung ausgenommen. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre gelten die Einschränkungen grundsätzlich ebenfalls nicht, heißt es in der Mitteilung.

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