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Jetzt wird’s heiß: Muss der Chef hitzefrei geben?

Sommer, Sonne, Hitzewelle: Deutschlandweit stöhnen Schüler und Arbeitnehmer im Juli bei Temperaturen weit über der 30 Grad-Schwelle. Doch während Schüler in vielen Bundesländern sich bereits über Ferien oder Hitzefrei freuen dürfen, schwitzen viele Arbeitnehmer weiterhin an ihrem Arbeitsplatz. Vorweg schonmal: Hitzefrei im Büro kommt sehr selten vor. Doch klare Rechte und Regelungen sollen Berufstätigen dabei helfen, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Wenn im Sommer die Temperaturen die 30 Grad Marke knacken, bringt das eine hohe körperliche Belastung für Schüler und Arbeitnehmer mit sich. Von Konzentration und Motivation kann da gar keine Rede mehr sein, jeder will den Tag einfach nur überstehen.

Natürlich können sich diejenigen glücklich schätzen, die in voll klimatisierten Büros arbeiten. Doch das ist leider kein Standard in Deutschland. Hitzefrei im Büro bildet da eine große Ausnahme. Da sich die hohen Temperaturen auf die Produktivität und Leistung auswirken, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ab 30 Grad Maßnahmen zu ergreifen, um das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu sichern: Ventilatoren, verdunkelnde Jalousien, Klimaanlagen, Luftduschen und mehr Pausen – alles was das den Arbeitsschutz gewährt ist willkommen.

Welche Regelungen für Unternehmer bei hohen Temperaturen im Betrieb einzuhalten sind, ist in der Arbeitsstättenrichtlinie A 3.5 vermerkt. Sie unterscheidet dabei zwischen:

  • Raumtemperatur, dem subjektiven Temperaturempfinden eines Arbeitnehmers
  • Lufttemperatur, der tatsächlichen Temperatur, die am Arbeitsort herrscht.

Laut Verordnung darf die Raumtemperatur nicht über 26 Grad steigen, um eine Gesundheitsgefährdung zu vermeiden, da sich hohe Temperaturen auf den Kreislauf auswirken könnten. Beschäftigte können bei zu starker Hitze leicht dehydrieren, vor allem betagte Menschen und chronisch Kranke klagen dann schnell über Schwindel und Kopfschmerzen, meist begleitet von Magen- und Bauchschmerzen, Übelkeit sogar bis hin zu Bewusstlosigkeit.

Steigt die Raumtemperatur sogar auf 30 Grad oder mehr, ist der Chef deshalb dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um seine Beschäftigten zu schützen. Natürlich kann der Vorgesetzte Maßnahmen einleiten, wenn die Raumtemperaturen in Arbeits-, Pausen- und Bereitschaftsräumen bei 30 Grad oder mehr unerträglich werden, um ein „Hitzefrei“ vermeiden.

Frühmorgendliches durchlüften der Räume, wen es noch nicht zu heiß draußen ist, oder den Arbeitnehmern anbieten, ihre Arbeitszeiten nach vorne zu verschieben, um von kühleren Temperaturen zu profitieren. Zudem sollten Arbeitgeber darauf achten, kalte Getränke zur Verfügung zu stellen und ihren Beschäftigten bewusst dazu animieren, ausreichend zu Trinken.

Fazit: Laut Arbeitsrecht können Beschäftigte tatsächlich hitzefrei von ihren Chefs bekommen, wenn die Lufttemperatur am Arbeitsplatz mehr als 35 Grad beträgt und keine Schutzkleidung, Luftduschen oder ähnliches zur Verfügung stehen, um das gesundheitliche Risiko zu verringern.

Es bleibt aber doch eher eine Ausnahme – denn nur selten ist es in Betrieben in allen Räumen genauso heiß und gibt es kühlere Rückzugsmöglichkeiten, dürfen Chefs das Weiterarbeiten hier verlangen. In vielen Unternehmen gibt es aber humane Regelungen, die die Arbeitnehmer schützen. Und ein nettes Nachfragen, schließlich schwitzt der Chef genau wie alle anderen auch, hilft bei einer Hitzewelle ein „cooles“ Arbeitsklima zu erhalten.

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