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Neuer Bußgeldkatalog tritt in Kraft: Bußgeldbescheide von Experten prüfen lassen

Der neue Bußgeldkatalog ist da und für Raser, Falschparker und Auto-Poser wird es nun richtig teuer. Verkehrssünder müssen ab sofort höhere Bußgelder zahlen, wenn sie erwischt werden. Denn nach einem langen politischen hin und her zwischen Bund und Ländern ist der neue Bußgeldkatalog verabschiedet worden und er sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor.

Normale Parkverstöße sind nur etwas teurer geworden. Wer künftig sein Auto im Halte- oder Parkverbot abstellt, zahlt 25 statt bisher 15 Euro. Wer länger als eine Stunde falsch parkt zahlt jetzt 50 statt 35 Euro. Teurer wird es auch für alle, die unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz parken. Das kostet nun 55 statt 35 Euro. Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe kosten künftig bis zu 110 Euro. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, gibt es einen Punkt im Fahreignungsregister.

200 Euro und zwei Punkte in Flensburg drohte schon früher allen, die keine Rettungsgasse bildeten. Ab dem 9. November gibt es zusätzlich dazu noch einen Monat Fahrverbot. Und wer auf die Idee kommt, durch die Rettungsgasse zu fahren, zahlt mindestens 240 Euro und kassiert zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. In beiden Fällen können nun bis zu 320 Euro fällig werden, wenn dabei andere behindert, gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt werden, heißt es auf der Homepage des ADAC.

Auch sogenannte Auto-Poser werden zur Kasse gebeten: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren wird auf bis zu 100 Euro angehoben. Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht mit Schrittgeschwindigkeit fahren, werden mit 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister zur Kasse gebeten.

Wer jedoch die Richtigkeit seines Bußgeldbescheides in Frage stellt, kann sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann im Zweifelsfall für Aufklärung sorgen und vielleicht auch das Bußgeld abwenden.

Raser müssen doppelt zahlen

Für Autofahrer, die zu schnell fahren, wird es ab sofort deutlich teurer: Die Verwarnungsgelder für Geschwindigkeits-Überschreitungen ab 16 bis zu 20 km/h wurden mit dem neuen Bußgeldkatalog verdoppelt. Innerorts stiegen sie von 35 auf 70 Euro, außerorts von 30 auf 60 Euro. Im Klartext heißt das, wer zu schnell fährt, muss künftig tiefer in die Tasche greifen. Wer allerdings mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h in der Stadt fährt, zahlt jetzt mindestens 400 statt bislang 200 Euro.

Gut zu wissen: Punkte in Flensburg gibt es weiterhin erst ab 21 km/h zu schnell, denn bei den Fahrverbotsgrenzen bleibt alles unverändert. Bei 31 km/h zu viel droht Autofahrern innerorts und bei 41 km/h außerorts ein Fahrverbot. Ebenso wenn sie wiederholt mehr als 25 km/h zu schnell sind.

Sie wurden geblitzt? Was können Sie nun noch machen? Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie erkennen den Bußgeldbescheid an und bezahlen oder Sie erheben Einspruch dagegen. Denn viele betroffene Autofahrer wissen nicht, dass Bußgelder nicht immer gerechtfertigt sind und bezahlt werden müssen. In diesem Fall können Sie Ihren ganz persönlichen Fall auf der Webseite www.geblitzt.de kostenlos prüfen lassen. Sie können Geblitzt.de nutzen, nachdem Sie ein amtliches Schreiben zu einem Verkehrsdelikt wie zum Beispiel ein Geschwindigkeits-, Abstands-, Vorfahrts- oder Park- bzw. Halteverstoß erhalten haben. Denn nicht alle Vorwürfe sind immer ausreichend belegt. Lassen Sie diese daher immer von Experten prüfen. Sie müssen sich nur auf der Webseite anmelden und anschließend Ihre notwendigen Unterlagen einreichen. Verkehrsrechtsanwälte prüfen die erhobenen Vorwürfe und Sie erhalten eine juristische Bewertung.

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