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Ende der kostenlosen Corona-Schnelltests / Einige Ausnahmen gelten weiterhin

(red) Karlsruhe – Ab dieser Woche sind die Corona-Schnelltests nicht mehr für alle kostenlos. Bisher wurden die Kosten für Schnelltests vom Staat übernommen. Seit Montag, 11. Oktober, müssen sich Personen, die  nicht geimpft sind und an Veranstaltungen teilnehmen möchten, testen lassen  und den entsprechenden Schnelltest selbst bezahlen. So will es die 3G-Regel. Nur bestimmte Gruppen sind weiterhin von der Kostenpflicht ausgenommen. Dazu gehören: Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, aber auch Kinder unter zwölf Jahren und Schwangere bis zum dritten Schwangerschaftsmonat – für sie hat die Ständige Impfkommission (Stiko) keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen. Das teilt das baden-württembergische Sozialministerium mit.
Die Schnelltests können nach wie vor in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen vorgenommen werden, teilt das Landratsamt Karlsruhe mit. Die Test können dabei zwischen 10 bis 20 Euro kosten – das hängt von der Teststelle und dem Anbieter ab.

Bis zum 31. Dezember können sich alle Minderjährigen noch kostenlos testen lassen, teilt das Ministerium weiter mit. Das Gleiche gilt für Schwangere. Für sie bestehe seit August und September eine generelle Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (Stiko), doch um ihnen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren, gilt für sie eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres. Für Stillende gilt die Übergangsfrist bis zum 10. Dezember 2021, heißt es aus dem Ministerium.

Für Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gibt es keine Änderungen, teilt das baden-württembergische Sozialministerium mit. Um den Präsenzunterricht in den Schulen im Herbst und Winter abzusichern, stellt das Land zum Ende des Jahres weiterhin kostenlose Tests zur Verfügung. Krankenhäuser und Pflegeheime müssen weiterhin kostenlose Tests für nicht geimpfte Besucherinnen und Besucher anbieten. Auch Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten zweimal pro Woche kostenlose Schnelltests zur Verfügung stellen.

Beschäftigte von Krankenhäusern und Pflegeheimen, die sich regelmäßig testen müssen, zahlen auch nichts. Die Arbeitgeber tragen hier ebenfalls die Kosten für die Tests.

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