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Säugling wird in Garten leicht verletzt – Polizei findet bei Nachbarn erlaubnispflichtige Schusswaffen

Am Samstagabend rief ein Nachbarschaftsstreit die Polizei in Sulzfeld auf den Plan. Eine Mutter hatte über den Notruf gemeldet, dass ihr sechs Monate altes Kind im heimischen Garten von einem Nachbarn angeschossen worden sein könnte. Die Polizei leitete umgehend Ermittlungen ein und fuhr mit einem erhöhten Kräfteansatz zu dem vermeintlichen Tatort. Dort konnte ein 56-jähriger Nachbar vorläufig festgenommen werden. Er zeigte deutliche Anzeichen einer Alkoholisierung, was ein späterer Alkoholtest mit einem Wert von knapp zwei Promille bestätigte.

Der Vater des Säuglings berichtete, dass sein Junge plötzlich und ohne Grund zu schreien angefangen hatte. Er habe am Oberarm eine frische, blutende Wunde sowie einen blauen Fleck. Das Kind wurde zur ambulanten Versorgung seiner Wunde in ein Krankenhaus gebracht, welches er wenig später wieder verlassen konnte. Lebensgefahr bestand zu keinem Zeitpunkt.

Die Polizei durchsuchte auf Anordnung des Bereitschaftsdienstes der Staatsanwaltschaft Karlsruhe das Wohnanwesen des Nachbarn. Dabei wurden mehrere Gewehre aufgefunden, für die der 56 Jahre alte Hausbewohner eine Besitzerlaubnis nachweisen konnte. Für eine weitere aufgefundene Schusswaffe fehlte ein entsprechender Nachweis. Zudem fanden die Beamten in einer Scheune Munition für eine Luftdruckwaffe. Der Verdächtige wurde nach Abschluss der ersten Maßnahmen wieder auf freien Fuß entlassen. Das Kriminalkommissariat Bruchsal hat die polizeilichen Ermittlungen unter anderem wegen Verdachtslagen auf gefährliche Körperverletzung und waffenrechtliche Verstöße aufgenommen.

Update am 03. Juli:

Nach den bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei, einschließlich kriminaltechnischer Untersuchungen, geht man davon aus, dass der 56-jährige Tatverdächtige am Samstagabend in seinem Garten mit einem Luftgewehr sorglos geschossen hat. Ein Projektil wurde dabei von einem Sichtschutzzaun abgelenkt und verletzte einen sechs Monate alten Jungen leicht, der sich zu diesem Zeitpunkt im Freien aufhielt. Es liegen keine konkreten Hinweise vor, dass der Beschuldigte beabsichtigte, den Jungen gezielt zu verletzen.

Die Eltern des verletzten Kindes und der 56-jährige Verdächtige haben unter Vermittlung ihre anhaltenden Streitigkeiten besprochen und befriedet. Beamte des Polizeireviers Bretten hatten mit verstärkten Präsenzmaßnahmen und direkter Ansprache an die Beteiligten dafür Sorge getragen, dass der Streit nicht eskaliert.

Der Beschuldigte zeigte sich gegenüber der Polizei kooperativ und erhob keinen Widerspruch gegen die polizeiliche Sicherstellung aller Waffen und Munition aus seinem Besitz.

Das Kriminalkommissariat Bruchsal führt weiterhin Ermittlungen, unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung und waffenrechtlicher Verstöße. Die zuständige Waffenbehörde wird an den Ermittlungen und deren Ergebnissen beteiligt.

 

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