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Ab morgen voraussichtlich Alarmstufe in Baden-Württemberg: Neue Corona-Regelungen treten in Kraft

(red) Karlsruhe – Ganz so krass wie in Österreich – hier gilt bereits für Ungeimpfte eine häusliche Quarantäne und Ausgangssperre – ist es bei uns in Deutschland noch nicht. Aber die Corona-Pandemie und die ständig wachsenden Fallzahlen auf den Intensivstationen führen auch bei uns im Land nun zu strengeren Regelungen. Die Alarmstufe in Baden-Württemberg gilt voraussichtlich ab dem morgigen Mittwoch, 17. November 2021, teilt das baden-württembergische Landesministerium mit. Dann ist der Zutritt in vielen Lebensbereichen oft nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Ungeimpfte Menschen werden von der Teilnahme am öffentlichen Leben im Südwesten dann sozusagen ausgeschlossen. Dann gilt in Restaurants, Museen und bei den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen die 2G-Regel. Die Verunsicherung ist groß, die Wut bei den Betroffenen auch. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich nun, wie es weiter gehen wird. 

Am Dienstag, 16. November 2021, wurden auf den Intensivstationen im Land am zweiten Werktag in Folge mehr als 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Bereits seit Anfang November gilt in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe. Ob die seither geltenden Beschränkungen die Ausbreitung des Coronavirus und die Zahl der schweren Fälle verlangsamt hätte, könne man nicht mit Daten beziffern, heißt es aus dem Sozialministerium. Das Stufensystem bietet aber klare, verlässliche Vorgaben an Maßnahmen, so das Ministerium weiter, denn die Lage sei weiterhin ernst, nicht nur im Land, sondern bundesweit.


Für private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen gilt dann ab morgen, dass ein Haushalt beziehungsweise ein Paar sich nur noch mit einer weiteren Person treffen darf. Ausgenommen von dieser Regel sind weiterhin Geimpfte, Genesene, Menschen unter 18 Jahren und all jene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Auch für Schwangere und Stillende gilt eine Ausnahme, da eine Impfempfehlung für sie erst seit einigen Wochen vorliegt, heißt es auf der Webseite des Ministeriums.

Im Einzelhandel gilt in vielen Bereichen in der Alarmstufe die 3-G-Regel

Für öffentliche Veranstaltungen wie Theater oder Kinos gilt in der Alarmstufe die 2-G-Regel, ebenso für den Besuch von Museen und anderen Kultureinrichtungen, für Messen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen und für Restaurants und Cafés oder Kantinen, heißt es in der Mitteilung weiter. Nur, wenn man in einem Gastro-Betrieb draußen sitzen kann, werden künftig noch PCR-Tests akzeptiert. „Sollte sich die Gesamtlage nicht spürbar verbessern, ist nicht ausgeschlossen, dass auch Großveranstaltungen mit mehreren Zehntausend Teilnehmern noch einmal auf den Prüfstand kommen“, sagt eine Sprecherin des Sozialministeriums.

Der Alltag wird künftig noch mehr eingeschränkt: Wer ungeimpft zum Friseur möchte, braucht künftig ebenfalls einen PCR-Test. Ausnahmen gelten für die Physiotherapie, Logopädie und die Ergotherapie. Beim organisierten Sport im Freien oder bei Übernachtunge in Hotels greift künftig die sogenannte 3-G-Plus-Regelung mit PCR-Tests für jene, die nicht geimpft oder genesen sind. Wer sich nicht impfen lassen kann, unter 18 Jahre alt ist oder schwanger, ist von der 2-G-Regelung ausgenommen – muss dann allerdings für alle diese Bereiche einen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte, Bäckereien, Drogerien, Baumärkte, Banken oder Apotheken ausgenommen, gilt im Einzelhandel in der Alarmstufe die 3-G-Regel: Geimpft, genesen oder getestet.

Ausgenommen sind hierbei Märkte im Freien oder Abhol- und Lieferangebote. Auch bei Weihnachtsmärkten greifen in der Alarmstufe laut Corona-Verordnung Beschränkungen: Wer an einem Verkaufsstand Getränke oder etwas zu Essen kaufen möchte – zum „sofortigen Verzehr“ – muss einen 2-G-Nachweis zeigen. Keine Beschränkung gibt es aber beim reinem Warenverkauf.

Kinder und Schulkinder sind von der 2-G-Regelung weiterhin ausgenommen


Und was gilt für Kinder in Schulen und Kindergärten in der Alarmstufe? Grundsätzlich sind laut baden-württembergischem Sozialministerium Kinder bis fünf Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, vom Zutritts- und Teilnahmeverbot in allen drei Stufen des Systems ausgenommen – ebenso von Testpflichten. Alle Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufe ebenfalls von 2-G-Regeln ausgenommen. Wer eine Schule besucht, wird sowieso regelmäßig getestet und braucht deshalb für den Eintritt zu Veranstaltungen oder Einrichtungen keinen Testnachweis, sondern einen Nachweis über den Schulbesuch.

Mit Beginn der Alarmstufe in Baden-Württemberg wird an den Schulen allerdings wieder die Maskenpflicht am Platz eingeführt. Grundsätzlich gilt: Wer Covid-Symptome hat – egal ob Kind oder Erwachsener – darf nirgendwo rein oder teilnehmen. 

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