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Karlsruher Hochzeits- und Festtage finden nicht statt / Neue Verordnung lässt keine Messen zu

(red) Karlsruhe – Wie die Landesregierung Baden-Württemberg am Freitag bekanntgab, werden die Corona-Maßnahmen zum Infektionsschutz ausgeweitet. Mit der neuen Verordnung, die am 20. Dezember in Kraft getreten ist, werden Messen und Ausstellungen in der derzeit geltenden Alarmstufe II in Baden-Württemberg vorerst untersagt. Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis 17. Januar 2022, teilt die Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH in einer Pressemitteilung mit.

„Bis zuletzt haben wir daran geglaubt, aufgrund der zuletzt erlassenen Verordnung die Messe durchführen zu können“, sagt Katy Klimesch, Projektleiterin der Karlsruher Hochzeits- und Festtage. „Auch waren wir positiv gestimmt, was den Besucherzulauf angeht, denn wir haben in den letzten Monaten festgestellt, dass die Menschen in unserer Region wieder Lust auf den Besuch von Messen haben“, so Katy Klimesch weiter. „Umso mehr bedauern wir den Umstand, keine Messeplattform für den persönlichen Austausch bieten zu können. Wir bedanken uns für die Loyalität und Zuversicht unserer Ausstellenden, die sie uns in der doch zuletzt unübersichtlichen Lage im Zuge der Pandemie und damit in diesen schwierigen Zeiten entgegengebracht haben.“

Die nächsten Karlsruher Hochzeits- und Festtage, wie sie zuletzt in ihrem gesamten Umfang 2020 stattfanden, sind am 14. und 15. Januar 2023 geplant.

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