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Kurzarbeitergeld zu Unrecht bezogen – Strafbefehle gegen zwei Unternehmer erlassen

Nach intensiven Ermittlungen von Zoll und Agentur für Arbeit wurde aufgedeckt, dass zwei Geschäftsinhaber aus Karlsruhe rechtswidrig Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beantragt haben. Sie haben dadurch mehr als 100.000 Euro an Leistungen unrechtmäßig erhalten. Infolgedessen wurden beide mit Strafbefehlen von insgesamt 78.000 Euro belegt.

Während der Pandemie haben ein Hotelier und eine Reinigungsunternehmerin, die für das Hotel arbeitet, für ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragt. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Anträge auf der Grundlage der gemachten Angaben bewilligt und Leistungen ausgezahlt. Untersuchungen ergaben jedoch, dass die tatsächlich ausgefallenen Arbeitszeiten minimal waren und das Kurzarbeitergeld eher als zusätzliche Einkommensquelle genutzt wurde. Das hat zu einem finanziellen Schaden von über 100.000 Euro geführt. Beide Geschäftsinhaber wurden vom Amtsgericht Karlsruhe mit Geldstrafen belegt, die nun rechtskräftig sind. Sie müssen auch das unrechtmäßig erhaltene Kurzarbeitergeld zurückzahlen.

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